Übereinkommen zu biologischen (Biological Weapons Convention, BWC) als auch chemischen (Chemical Weapons Convention, CWC) Waffen verfügen über Instrumente und Mechanismen zur Durchsetzung der jeweiligen Verbote. In Zeiten geopolitischer Instabilität standen diese, zumeist politischen, Mechanismen jedoch wiederholt in der Kritik.
Unterdessen lässt sich jedoch auch eine zunehmende Anzahl nationaler und internationaler Gerichtsverfahren beobachten, die im Kontext des Verbots biologischer und chemischer Waffen eingeleitet wurden. Zwar sind diese nicht immer unmittelbar auf das BWC oder das CWC gestützt, jedoch tragen sie doch zur Sichtbarkeit der entsprechenden Verbotsnormen bei und leisten – wenn auch außerhalb der eigentlichen Vertragsregime – einen Beitrag zu deren Durchsetzung.
Das neue Working Paper von Elisabeth Hoffberger-Pippan untersucht dazu die Rolle nationaler und internationaler Gerichte bei der Umsetzung der Verbote biologischer und chemischer Waffen. Sie zeigt, dass sich sowohl nationale als auch internationale Gerichte häufig mit prozessualen Beschränkungen konfrontiert sehen, die eine effektive Durchsetzung der entsprechenden Verbotsnormen erschweren können.
Dennoch ist das Zusammenspiel der verschiedenen Institutionen, wie nationaler als auch internationaler Gerichte einschließlich des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs, bemerkenswert. Denn die schiere Anzahl an Gerichtsverfahren und die zeitgleiche Verschränkung von Fragen der Rüstungskontrolle mit beispielsweise menschenrechtlichen Erwägungen verdeutlicht die normative Kraftwirkung der Verbotsnormen gegen chemische, aber letztlich auch biologische Waffen.
Das Working Paper ist als Download (PDF, barrierefrei) verfügbar.