Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
PRIF – Leibniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung ist bemüht, seine Websiten im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.prif.org.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den oben genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unverhältnismäßige Belastung
Derzeit werden keine Inhalte in Gebärdensprache bereitgestellt.
Die auf dieser Website als PDF-Dokumente bereitgestellten Publikationen werden ab Erscheinung 2020 als barrierefreie PDFs zur Verfügung gestellt (PRIF Spotlights und PRIF Reports). Die PRIF Working Paper werden ab PRIF WP 59 (Ende 2023) barrierefrei zur Verfügung gestellt. Ältere Publikationen können derzeit nicht barrierefrei bereitgestellt werden.
Folgende Maßnahmen sind aktuell geplant
Ein Bereich in Leichter Sprache befindet sich derzeit im Aufbau und wird bis zum Ende des Jahres 2024 bereitgestellt werden.
Eine externe Bewertung der Website soll zeitnah durchgeführt werden, um ggfs. weitere notwendige Maßnahmen zu bestimmen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 04.10.2024 erstellt und beruht auf der Grundlage einer Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen möchten, richten Sie Ihr Feedback bitte an:
Stefan Kroll
Leitung Wissenschaftskommunikation
PRIF – Leibniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung
Baseler Straße 27-31
60329 Frankfurt am Main
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie auf Ihr Feedback hin keine oder eine unzureichende Antwort erhalten, können Sie, greift gemäß Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2016/2102 das Durchsetzungsverfahren des Bundes.
In diesem Fall können Nutzende bei der Schlichtungsstelle einen Antrag auf ein Schlichtungsverfahren stellen.