Völkerrecht
Weder lassen sich dem Völkerrecht Patentrezepte für die Lösung internationaler oder innerstaatlicher Konflikte entnehmen, noch ist es dafür irrelevant. Vielmehr stellt es eine Rahmenordnung zur Verfügung, die von politischen Entscheidungsträger*innen nicht nur ausgefüllt, sondern gegebenenfalls auch umgestaltet werden kann. Die Forschungsgruppe Völkerrecht analysiert Ursachen, Verlauf und Folgen internationaler und innerstaatlicher Konflikte und entwickelt auf dieser Grundlage Bausteine für die Bearbeitung solcher Konflikte.
Inhaltlich befasst sich die Forschungsgruppe sowohl mit völkerrechtlichen Instrumenten zur Herstellung internationaler Sicherheit, insbesondere der (präventiven) Rüstungskontrolle und den Institutionen kollektiver Sicherheit, als auch mit dem in bewaffneten Konflikten geltenden Völkerrecht. Darüber hinaus besteht in der Gruppe ein besonderes Interesse an völkerrechtswissenschaftlichen Grundlagenfragen – von der Völkerrechtsgeschichte bis zur Völkerrechtssoziologie. Jenseits trans- und interdisziplinärer Herausforderungen bringt die Forschungsgruppe auch die spezifische rechtswissenschaftliche Methodenkompetenz für den Nexus von Lebenssachverhalt und Rechtsnorm ein. Schwerpunktmäßig ist die Forschungsgruppe in den Programmbereich Internationale Institutionen eingebettet, greift aber auch Fragestellungen der anderen Programmbereiche auf.
Die Forschungsgruppe zieht bei ihren Projekten Nutzen aus der Praxisnähe ihres Leiters sowie aus ihrer breiten Vernetzung in die hessische Hochschullandschaft.
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