Am Donnerstag, 13.03.2025 beriet ab 16.30 Uhr der Haushaltsausschuss in einer öffentlichen Anhörung das geplante Gesetzesvorhaben von Union und SPD zur Reform der Schuldenbremse und das geplante Sondervermögen. Christopher Daase, stellvertretendes geschäftsführendes Vorstandsmitglied und Leiter des Programmbereichs Internationale Sicherheit, wurde von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen als Sachverständiger eingeladen.
In seiner Stellungnahme vor dem Ausschuss hob Christopher Daase die Bedeutung der geplanten Investitionen angesichts der akuten Bedrohungslage und langfristigen Risiken durch den russischen Angriffskrieg, aber auch die Abkehr der USA von Europa hervor. Gleichzeitig warnte er vor einer politischen Übersteuerung durch einen zu engen Sicherheitsbegriff und plädierte für ein integriertes Verständnis von Sicherheit in Orientierung an der Nationalen Sicherheitsstrategie. Angesichts der zunehmend hybriden Natur von Bedrohungen, die gerade auch Sabotage, wirtschaftliche Erpressung oder Cyberangriffe umfassen, müsse der Gesetzesentwurf auch gesellschaftliche Resilienz berücksichtigen.
Zudem empfahl er, die Grenze für die Ausnahme von der Schuldengrenze – anders als von der Union und SPD vorgesehen – auf 1,5% des BIP anzuheben. So könne verhindert werden, dass Verteidigungsausgaben, die zur Kernaufgabe des Staates gehören, aus dem Kernhaushalt verdrängt werden. Auch solle das geplante Sondervermögen nicht zur Einlösung von Wahlkampfversprechen genutzt werden und deshalb Investitionen für die Gewährleistung gesellschaftlicher Resilienz priorisieren. Angesichts der sicherheitspolitischen Schwäche Deutschlands im Zivil- und Katastrophenschutz empfahl Christopher Daase abschließend, einen zusätzlichen Betrag des Sondervermögens den Kommunen und Ländern zweckgebunden für den Bevölkerungsschutz zur Verfügung zu stellen.
Die Anhörung im Haushaltsausschuss und die Stellungnahmen der eingeladenen Expert*innen können online nachgeschaut werden.