Tatsachenermittlung im Recht bewaffneter Konflikte
In Anbetracht schwerwiegender Verstöße gegen das in bewaffneten Konflikten geltende Völkerrecht sind in den letzten Jahren zunehmend ad hoc-Kommissionen zur Untersuchung möglicher Völkerrechtsverletzungen in einzelnen bewaffneten Konflikten gebildet worden. Immer häufiger sind es nicht die klassischen, sicherheitspolitisch mandatierten Organe der Vereinten Nationen, sondern menschenrechtlich ausgerichtete Organe, insbesondere der Menschenrechtsrat, die diese Kommissionen als Unterorgane einrichten. In der Praxis hat dies nicht nur dazu geführt, dass der sicherheitspolitischen Ausgangslage wenig Rechnung getragen wird, sondern häufig auch zu einem Mangel an einschlägiger Expertise in den jeweiligen Untersuchungskommissionen. Zudem zielen viele Untersuchungskommissionen primär auf die Herstellung von Verantwortlichkeit („accountability“) und die Vermeidung von Straflosigkeit („impunity“), nicht dagegen auf eine bessere Einhaltung des Rechts bewaffneter Konflikt durch Stärkung des Vertrauens der Konfliktparteien in die wechselseitige Einhaltung des Rechts („confidence building“).
Das Projekt ist eingebunden in ein auf die Ermittlung von Tatsachen in den internationalen Beziehungen zielendes Vorhaben. Es soll einerseits allgemeine Konturen des Rechts der Tatsachenermittlung herausarbeiten, andererseits den Spezifika in Situationen bewaffneter Konflikte Rechnung tragen. In das Projekt einfließen werden die aktuellen Bemühungen der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung um eine bessere Umsetzung und Einhaltung des humanitären Völkerrechts. Dabei können auch die Arbeiten der Internationalen Humanitären Ermittlungskommission, der der Leiter der Forschungsgruppe angehört, Berücksichtigung finden.
Foto: U.S. National Archives. CC0.