Krisenbewältigung bei Massenvernichtungswaffen
| 2005
Müller, Harald (2005): Krisenbewältigung bei Massenvernichtungswaffen. Recht statt Faustrecht.
Um den Risiken der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen zu begegnen, müssen die bestehenden internationalen Regime und die Verfahren für Vertragsverletzungen in den Vereinten Nationen gestärkt und besser verknüpft werden. Nur der Sicherheitsrat hat die Befugnis, militärische Sanktionen gegen Regelbrecher zu verhängen. Er hat sich aber bisher noch nie mit vermuteten Verletzungen der Chemiewaffenkonvention oder der Biowaffenkonvention befasst. Wie leicht die ständigen Mitglieder verhindern können, dass der Sicherheitsrat tätig wird, veranschaulichen die Beispiele Nordkorea oder Iran. In Analogie zu juristischen Verfahren könnte ein Drei-Stufen-System zur Behandlung von Vertragsverletzungen eingerichtet werden: 1. Verifikation, 2. Prozeduren zur Sicherung der Vertragseinhaltung und 3. deren Erzwingung durch den Sicherheitsrat als letztes Mittel.